Das Parlament stand in Flammen.

Am Abend des 27. Februar 1933, gab es ein im Zentrum der Hauptstadt – der Plenarsaal des Berliner brannte völlig aus. Gegen 21 Uhr war der Brand bemerkt worden und um 21.27 Uhr wurde der holländische Rätekommunist Marinus im Bismarcksaal festgenommen.

Der Richter, der die Untersuchung leitete, wurde direkt zu Beginn durch einen Mann des Regimes ersetzt, der konsequent alle Entlastungsanträge der Beschuldigten ablehnte.

Die Schuld wird allerdings bis heute bezweifelt. Historiker, Physiker und Brandexperten bestreiten die Möglichkeit, dass der stark sehbehinderte van der Lubbe den Plenarsaal des Reichstages wie angegeben alleine in zwanzig Minuten und nur mit habe in Flammen setzen können.

Das legitimierte jedoch, die scheinbar zufällig vorbereiteten Verhaftungslisten und Aktionspläne. Sofort versuchte die nationalsozialistische den Eindruck eines kommunistischen Umsturzversuches zu erwecken. Bereits am nächsten Tag, dem 28. Februar, wurde eine “Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat” erlassen.

Hitler stachelte das Volk an: ,,Es gibt kein Erbarmen; wer sich uns in den Weg stellt, wird niedergemacht. Das deutsche Volk wird für Milde kein Verständnis haben.”

Der folgende, oft zitierte Satz hat dem Erlass den Namen “” eingebracht: “Polizeibeamte, die in Ausübung dieser Pflichten von der Gebrauch machen, werden ohne Rücksicht auf die Folgen des Schusswaffengebrauchs von mir gedeckt; wer hingegen in falscher Rücksichtnahme versagt, hat dienststrafrechtliche Folgen zu gewärtigen.”

“Nun läuft die Arbeit wie von selbst,” schrieb , Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda, am 28. Februar in sein Tagebuch.

Zunächst wurde die Verordnung entsprechend ihrem Wortlaut nur im Kampf gegen die Kommunisten als Legitimation verwendet. So wurden die Sitze der (Kommunistische Partei Deutschlands) bei den Reichstagswahlen vom 5. März 1933 annulliert.

Die Interpretation der Verordnung wurde jedoch rasch erweitert, was damit begründet wurde, dass praktisch alle politischen Entwicklungen, die nicht im Sinne des Nationalsozialismus waren, auf den Einfluss der Kommunisten zurückgehen würden. So konnten beliebige politische Gruppen bekämpft werden.

Mit der später erweiterten Begründung, dass Bewegungen, die nicht vollständig hinter der “nationalsozialistischen Volksgemeinschaft” standen, das Regime schwächten, und somit indirekt den Einfluss der Kommunisten stärken, konnten diese im Namen der verfolgt werden.

Schließlich wurden alle Handlungen und Tätigkeiten Einzelner und Gruppen als irgendwie politisch definiert, da es nach nationalsozialistischem Verständnis keinen unpolitischen Bereich in der Volksgemeinschaft geben konnte.

So fiel alles und jeder unter den Geltungsbereich der Verordnung – wie Meinungs-, Presse-, Vereins- und Versammlungsfreiheit wurden “bis auf weiteres” außer Kraft gesetzt.

Die wurde durch die Verordnung auf eine Unzahl von Delikten ausgedehnt. Tausende von Oppositionellen, Angehörige der KPD, aber auch viele Sozialdemokraten, Künstler und Schriftsteller wurden verhaftet.

Die restliche Bevölkerung, auch diejenigen, die nichts zu Befürchten hatten, wurden pauschal überwacht und lebten in der ständigen Angst, dass ihre Aussagen oder Handlungen als nicht im Sinne der nationalsozialistischen Volksgemeinschaft interpretiert würden, was zu einer entsprechenden Verfolgung durch den Staat führen würde.

Dies führte zu erheblichen Emigrationen. Zurück blieben viele Menschen, die aufgrund mangelnder Bildung und finanziellen Möglichkeiten keine Wahl hatten, als den Informationen der staatlich regulierten Zeitungen, Rundfunk- und Fernsehsendern glauben zu schenken und somit blind, in dem Glauben frei zu sein, den Vorgaben des Regimes folgten.

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